12 O 558/11 U.•Landgericht Düsseldorf, 2013-08-21, 12 O 558/11 U.
Landgericht Düsseldorf, 2013-08-21, 12 O 558/11 U.
12 O 558/11 U.Kantonsgericht21.08.2013
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 12 O 558/11 U. — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-08-21
Aktenzeichen: 12 O 558/11 U.
ECLI: ECLI:DE:LGD:2013:0821.12O558.11U.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% der jeweils beizutreibenden Forderung.
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