31 Ns 34/13 U. 100 Js 6006/11 Staatsanwaltschaft Düsseldorf•Landgericht Düsseldorf, 2013-08-19, 31 Ns 34/13 U. 100 Js 6006/11 Staatsanwaltschaft Düsseldorf
Landgericht Düsseldorf, 2013-08-19, 31 Ns 34/13 U. 100 Js 6006/11 Staatsanwaltschaft Düsseldorf
31 Ns 34/13 U. 100 Js 6006/11 Staatsanwaltschaft DüsseldorfKantonsgericht19.08.2013
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 31 Ns 34/13 U. 100 Js 6006/11 Staatsanwaltschaft Düsseldorf — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-08-19
Aktenzeichen: 31 Ns 34/13 U. 100 Js 6006/11 Staatsanwaltschaft Düsseldorf
ECLI: ECLI:DE:LGD:2013:0819.31NS34.13U100JS60.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 31. Kleine Strafkammer
Tenor
Die angefochtenen Urteile werden teilweise abgeändert.
Der Angeklagte ist schuldig des Betruges in Tateinheit mit Urkundenfälschung in vier Fällen, des Betruges in Tateinheit mit Missbrauch von Titeln in fünf Fällen, des Betruges in 52 Fällen, des versuchten Betruges in Tateinheit mit Urkundenfälschung, des versuchten Betruges in Tateinheit mit Missbrauch von Titeln in fünf Fällen, des versuchten Betruges in elf Fällen, des Missbrauchs von Titeln in fünf Fällen, des Hausfriedensbruchs in zwei Fällen sowie des Missbrauchs von Notrufen.
Er wird zu einer
Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren
verurteilt.
Im Übrigen wird der Angeklagte freigesprochen.
Der Angeklagte trägt ein Drittel der Kosten des Berufungsverfahrens. Die Staatskasse hat dem Angeklagten seine notwendigen Auslagen zu erstatten, soweit er freigesprochen worden ist.
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