Landgericht Düsseldorf, 2013-08-16, 6 O 348/11 U.

6 O 348/11 U.Kantonsgericht16.08.2013

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 6 O 348/11 U. — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-08-16

Aktenzeichen: 6 O 348/11 U.

ECLI: ECLI:DE:LGD:2013:0816.6O348.11U.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 559,00 € nebst Zinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 21.08.2011 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Beiden Parteien wird nachgelassen die Zwangsvollstreckung durch den jeweils anderen durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die jeweils gegnerische Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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