Landgericht Düsseldorf, 2013-08-13, 4a O 23/12

4a O 23/12Kantonsgericht13.08.2013

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 4a O 23/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-08-13

Aktenzeichen: 4a O 23/12

ECLI: ECLI:DE:LGD:2013:0813.4A.O23.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4a. Zivilkammer

Tenor

I.

Die Klage wird abgewiesen.

II.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

III.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Die Sicherheitsleistung kann auch durch eine unwiderrufliche, unbedingte, unbefristete und selbstschuldnerische Bürgschaft einer in der Europäischen Union als Zoll- oder Steuerbürgin anerkannten Bank oder Sparkasse erbracht werden.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.