4a O 23/12•Landgericht Düsseldorf, 2013-08-13, 4a O 23/12
Landgericht Düsseldorf, 2013-08-13, 4a O 23/12
4a O 23/12Kantonsgericht13.08.2013
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 4a O 23/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-08-13
Aktenzeichen: 4a O 23/12
ECLI: ECLI:DE:LGD:2013:0813.4A.O23.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4a. Zivilkammer
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
III.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Die Sicherheitsleistung kann auch durch eine unwiderrufliche, unbedingte, unbefristete und selbstschuldnerische Bürgschaft einer in der Europäischen Union als Zoll- oder Steuerbürgin anerkannten Bank oder Sparkasse erbracht werden.
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