Landgericht Düsseldorf, 2013-08-13, 1 O 147/11

1 O 147/11Kantonsgericht13.08.2013

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 1 O 147/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-08-13

Aktenzeichen: 1 O 147/11

ECLI: ECLI:DE:LGD:2013:0813.1O147.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die klägerische Partei.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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