22 O 97/11 B.•Landgericht Düsseldorf, 2013-08-01, 22 O 97/11 B.
Landgericht Düsseldorf, 2013-08-01, 22 O 97/11 B.
22 O 97/11 B.Kantonsgericht01.08.2013
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 22 O 97/11 B. — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-08-01
Aktenzeichen: 22 O 97/11 B.
ECLI: ECLI:DE:LGD:2013:0801.22O97.11B.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 22. Zivilkammer
Tenor
Es wird festgestellt, dass auf den Vorschlag des Gerichts in der Verfügung vom 22.04.2013 durch Annahme der klägerischen Partei im Schriftsatz vom 19.07.2013 und vom 26.07.2013 und der beklagten Partei im Schriftsatz vom 23.07.2013 und vom 30.07.2013 folgender
Vergleich
zustande gekommen ist:
-
Der Beklagte zahlt an die Kläger einen Betrag in Höhe von € 8.400,00 zzgl. 5 % Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 16.04.2011.
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Mit Zahlung dieses Betrages sind alle gegenseitigen Ansprüche erledigt.
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Die Kosten des Rechtsstreits und des Vergleichs tragen der Beklagte zu 72 % und die Kläger zu 28 %.
Der Streitwert für den Rechtsstreit und den Vergleich wird auf jeweils 11.666,75 EUR festgesetzt.
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