38 O 70/13 U.•Landgericht Düsseldorf, 2013-07-05, 38 O 70/13 U.
Landgericht Düsseldorf, 2013-07-05, 38 O 70/13 U.
38 O 70/13 U.Kantonsgericht05.07.2013
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 38 O 70/13 U. — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-07-05
Aktenzeichen: 38 O 70/13 U.
ECLI: ECLI:DE:LGD:2013:0705.38O70.13U.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Kammer für Handelssachen
Tenor
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird abgelehnt.
Die Kosten des Verfahrens tragen die Antragstellerinnen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Antragstellerinnen können die Zwangsvollstreckung wegen der
Kosten durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von
5.000,00 Euro abwenden, wenn nicht die Antragsgegnerin vorher
in gleicher Höhe Sicherheit leistet. Sicherheitsleistungen können durch
selbstschuldnerische Bürgschaft einer in der Bundesrepublik Deutsch-
land ansässigen Bank oder Sparkasse erbracht werden.
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