10 O 490/11 U.•Landgericht Düsseldorf, 2013-07-02, 10 O 490/11 U.
Landgericht Düsseldorf, 2013-07-02, 10 O 490/11 U.
10 O 490/11 U.Kantonsgericht02.07.2013
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 10 O 490/11 U. — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-07-02
Aktenzeichen: 10 O 490/11 U.
ECLI: ECLI:DE:LGD:2013:0702.10O490.11U.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin von den Verpflichtungen aus
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dem CHF-Plus-Swap vom 23.03.2007 mit der Ref.-Nr. 1701408D,
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dem CHF-Digital-Swap vom 24.08.2007 mit der Ref.-Nr. 2057945D
freizustellen, Zug um Zug gegen Rückzahlung eines Betrages in Höhe von 54.256,00 €.
Die Widerklage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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