14c O 99/13 B.•Landgericht Düsseldorf, 2013-06-27, 14c O 99/13 B.
Landgericht Düsseldorf, 2013-06-27, 14c O 99/13 B.
14c O 99/13 B.Kantonsgericht27.06.2013
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 14c O 99/13 B. — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-06-27
Aktenzeichen: 14c O 99/13 B.
ECLI: ECLI:DE:LGD:2013:0627.14C.O99.13B.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 14c Zivilkammer
Tenor
In dem einstweiligen Verfügungsverfahren
pp.
Es wird im Wege der einstweiligen Verfügung, und zwar wegen der besonderen Dringlichkeit ohne vorherige mündliche Verhandlung, Folgendes angeordnet:
I.
Dem Antragsgegner wird bei Meidung eines vom Gericht für jeden Einzelfall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 Euro und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, untersagt, im geschäftlichen Verkehr zu Wettbewerbszwecken Waren im Fernabsatz zu bewerben und dabei den folgenden QR-Code zu nutzen:
wenn dieser Code zu folgendem Link führt:
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II.
Die Kosten des Verfahrens werden dem Antragsgegner auferlegt.
III.
Bei Zustellung dieses Beschlusses ist eine beglaubigte Abschrift der Antragsschrift nebst Anlagen beizufügen.
IV.
Der Streitwert wird auf 25.000,00 Euro festgesetzt.
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