12 O 381/10 U.•Landgericht Düsseldorf, 2013-06-26, 12 O 381/10 U.
Landgericht Düsseldorf, 2013-06-26, 12 O 381/10 U.
12 O 381/10 U.Kantonsgericht26.06.2013
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 12 O 381/10 U. — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-06-26
Aktenzeichen: 12 O 381/10 U.
ECLI: ECLI:DE:LGD:2013:0626.12O381.10U.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits und der Nebenintervention werden der Klägerin auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % der jeweils beizutreibenden Forderung abwenden, falls nicht die vollstreckende Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.