Landgericht Düsseldorf, 2013-06-26, 12 O 381/10 U.

12 O 381/10 U.Kantonsgericht26.06.2013

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 12 O 381/10 U. — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-06-26

Aktenzeichen: 12 O 381/10 U.

ECLI: ECLI:DE:LGD:2013:0626.12O381.10U.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits und der Nebenintervention werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % der jeweils beizutreibenden Forderung abwenden, falls nicht die vollstreckende Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.

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