32 O 90/08 U.•Landgericht Düsseldorf, 2013-06-20, 32 O 90/08 U.
Landgericht Düsseldorf, 2013-06-20, 32 O 90/08 U.
32 O 90/08 U.Kantonsgericht20.06.2013
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 32 O 90/08 U. — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-06-20
Aktenzeichen: 32 O 90/08 U.
ECLI: ECLI:DE:LGD:2013:0620.32O90.08U.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer für Handelssachen
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Auf die Widerklage hin wird der Kläger verurteilt, an die
Beklagte
- 805.000,-- Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozent-
punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem
29.03.2008
- weitere 186.900,-- Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozent-
punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem
26.01.2008
zu zahlen.
III.
Es wird festgestellt, dass der Rechtsstreit bezüglich des urspünglichen Widerklageantrages zu Ziffer 2. in Höhe eines Teilbetrages von 277.765,-- Euro in der Hauptsache erledigt ist.
IV.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.
V.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des
zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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