23 S 246/12•Landgericht Düsseldorf, 2013-06-05, 23 S 246/12
Landgericht Düsseldorf, 2013-06-05, 23 S 246/12
23 S 246/12Kantonsgericht05.06.2013
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 23 S 246/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-06-05
Aktenzeichen: 23 S 246/12
ECLI: ECLI:DE:LGD:2013:0605.23S246.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 23. Zivilkammer
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Neuss vom 31.05.2012 - 82 C 852/12 - teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger € 1.702,00 nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 27.09.2012 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz werden dem Kläger auferlegt. Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger zu 2/3 und der Beklagten zu 1/3 auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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