Landgericht Düsseldorf, 2013-05-29, 23 S 272/12

23 S 272/12Kantonsgericht29.05.2013

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 23 S 272/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-05-29

Aktenzeichen: 23 S 272/12

ECLI: ECLI:DE:LGD:2013:0529.23S272.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 23. Zivilkammer

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das den Parteien am 27.06.2012 zugestellte Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf - 51 C 6401/11 - vom 20.06.2012 wird zurückgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch den Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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