39 O 40/08 (AktE) B.•Landgericht Düsseldorf, 2013-05-15, 39 O 40/08 (AktE) B.
Landgericht Düsseldorf, 2013-05-15, 39 O 40/08 (AktE) B.
39 O 40/08 (AktE) B.Kantonsgericht15.05.2013
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 39 O 40/08 (AktE) B. — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-05-15
Aktenzeichen: 39 O 40/08 (AktE) B.
ECLI: ECLI:DE:LGD:2013:0515.39O40.08AKTE.B.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Kammer für Handelssachen
Tenor
Die Anträge der Antragsteller zu
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- 20.21. 22. 23. 24. 25. 26. 27. 28. 29. 30.
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werden zurückgewiesen.
Der Ausgleich durch bare Zuzahlung für die Aktien der ehemaligen Aaaaaa AG wird auf 5,46 € je Aktie (abzüglich bereits gezahlter 0,18 €) festgesetzt und ist ab dem 04.08.2001 mit 2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen.
Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens, des gemeinsamen Vertreters sowie die außergerichtlichen Kosten der Antragsteller mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Antragsteller zu
4.5.9.18.20.21.22.23.24.25.26.27.28.29.30.
die ihre außergerichtlichen Kosten selbst zu tragen haben.
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