Landgericht Düsseldorf, 2013-04-30, 33 O 126/12

33 O 126/12Kantonsgericht30.04.2013

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 33 O 126/12 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-04-30

Aktenzeichen: 33 O 126/12

ECLI: ECLI:DE:LGD:2013:0430.33O126.12.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 33. Zivilkammer

Tenor

Bei der Antragsgegnerin ist ein Aufsichtsrat nach den Vorschriften des Gesetzes über die Drittelbeteiligung im Aufsichtsrat zu bilden.

Die Gerichtskosten trägt die Antragsgegnerin. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.Der Geschäftswert wird auf 500.000,-- € festgesetzt.

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