33 O 126/12•Landgericht Düsseldorf, 2013-04-30, 33 O 126/12
Landgericht Düsseldorf, 2013-04-30, 33 O 126/12
33 O 126/12Kantonsgericht30.04.2013
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 33 O 126/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-04-30
Aktenzeichen: 33 O 126/12
ECLI: ECLI:DE:LGD:2013:0430.33O126.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 33. Zivilkammer
Tenor
Bei der Antragsgegnerin ist ein Aufsichtsrat nach den Vorschriften des Gesetzes über die Drittelbeteiligung im Aufsichtsrat zu bilden.
Die Gerichtskosten trägt die Antragsgegnerin. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.Der Geschäftswert wird auf 500.000,-- € festgesetzt.
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