2a O 113/12•Landgericht Düsseldorf, 2013-04-30, 2a O 113/12
Landgericht Düsseldorf, 2013-04-30, 2a O 113/12
2a O 113/12Kantonsgericht30.04.2013
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 2a O 113/12 — Teilurteil
Entscheidungsdatum: 2013-04-30
Aktenzeichen: 2a O 113/12
ECLI: ECLI:DE:LGD:2013:0430.2A.O113.12.00
Dokumenttyp: Teilurteil
Spruchkörper: 2a. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Widerklage wird hinsichtlich des Antrages
zu Ziffer 2. abgewiesen.
Im Übrigen wird der Rechtsstreit nach Art. 100 Abs. 7 GMV ausgesetzt.
Die Beklagten werden aufgefordert, innerhalb einer Frist von sechs Wochen ab Zustellung dieses Urteils beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) die Erklärung der Nichtigkeit der Gemeinschaftsmarke „F“ im Rahmen des mit der Widerklage zu Ziffer 1. gestellten Antrags zu beantragen.
Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.
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