Landgericht Düsseldorf, 2013-04-29, 15 O 125/12

15 O 125/12Kantonsgericht29.04.2013

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 15 O 125/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-04-29

Aktenzeichen: 15 O 125/12

ECLI: ECLI:DE:LGD:2013:0429.15O125.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrags abzuwenden, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung ihrerseits Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

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