Landgericht Düsseldorf, 2013-04-23, 4a O 203/11

4a O 203/11Kantonsgericht23.04.2013

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 4a O 203/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-04-23

Aktenzeichen: 4a O 203/11

ECLI: ECLI:DE:LGD:2013:0423.4A.O203.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4a. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf

Tenor

I.

Die Klage wird abgewiesen.

II.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

III.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Die Sicherheitsleistung kann auch durch eine unwiderrufliche, unbedingte, unbefristete und selbstschuldnerische Bürgschaft einer in der Europäischen Union als Zoll- oder Steuerbürgin anerkannten Bank oder Sparkasse erbracht werden.

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