17 Ks 2/13 U. 10 Js 547/12 Staatsanwaltschaft Düsseldorf•Landgericht Düsseldorf, 2013-04-05, 17 Ks 2/13 U. 10 Js 547/12 Staatsanwaltschaft Düsseldorf
Landgericht Düsseldorf, 2013-04-05, 17 Ks 2/13 U. 10 Js 547/12 Staatsanwaltschaft Düsseldorf
17 Ks 2/13 U. 10 Js 547/12 Staatsanwaltschaft DüsseldorfKantonsgericht05.04.2013
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 17 Ks 2/13 U. 10 Js 547/12 Staatsanwaltschaft Düsseldorf — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-04-05
Aktenzeichen: 17 Ks 2/13 U. 10 Js 547/12 Staatsanwaltschaft Düsseldorf
ECLI: ECLI:DE:LGD:2013:0405.17KS2.13U10JS547.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 17. Große Strafkammer – Schwurgericht -
Tenor
Der Angeklagte ist des Mordes schuldig.
Er wird zu
lebenslanger Freiheitsstrafe
verurteilt.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens sowie die notwendigen Auslagen der Nebenkläger.
Angewendete Vorschrift: § 211 StGB.
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