Landgericht Düsseldorf, 2013-03-28, 14c O 205/11 U.

14c O 205/11 U.Kantonsgericht28.03.2013

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 14c O 205/11 U. — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-03-28

Aktenzeichen: 14c O 205/11 U.

ECLI: ECLI:DE:LGD:2013:0328.14C.O205.11U.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 14 c. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird unter Aufhebung des Versäumnisurteils vom 16.12.2011 als derzeit unbegründet abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin mit Ausnahme der durch die Säumnis des Beklagten entstandenen Kosten, die diesem auferlegt werden.

Dieses Urteil ist für die Klägerin ohne Sicherheitsleistung und für den Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Dem Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung durch die Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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