25 T 122/13 B. 503 IN 266/12 Amtsgericht Düsseldorf•Landgericht Düsseldorf, 2013-03-27, 25 T 122/13 B. 503 IN 266/12 Amtsgericht Düsseldorf
Landgericht Düsseldorf, 2013-03-27, 25 T 122/13 B. 503 IN 266/12 Amtsgericht Düsseldorf
25 T 122/13 B. 503 IN 266/12 Amtsgericht DüsseldorfKantonsgericht27.03.2013
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 25 T 122/13 B. 503 IN 266/12 Amtsgericht Düsseldorf — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-03-27
Aktenzeichen: 25 T 122/13 B. 503 IN 266/12 Amtsgericht Düsseldorf
ECLI: ECLI:DE:LGD:2013:0327.25T122.13B503IN26.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 25. Zivilkammer
Tenor
Die Beschwerde wird auf Kosten des Schuldners zurückgewiesen.
Der Antrag des Schuldners auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird zurückgewiesen.
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