18b O 17-12•Landgericht Düsseldorf, 2013-03-22, 18b O 17-12
Landgericht Düsseldorf, 2013-03-22, 18b O 17-12
18b O 17-12Kantonsgericht22.03.2013
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 18b O 17-12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-03-22
Aktenzeichen: 18b O 17-12
ECLI: ECLI:DE:LGD:2013:0322.18B.O17.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18b. Zivilkammer
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an die unbekannten Erben der Frau Q, gesetzlich vertreten durch den Nachlasspfleger Rechtsanwalt I2, N-Straße, 40211 Düsseldorf X € nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 0 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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