25 S 99/12 U. 292a C 197/12Amtsgericht Düsseldorf•Landgericht Düsseldorf, 2013-03-06, 25 S 99/12 U. 292a C 197/12Amtsgericht Düsseldorf
Landgericht Düsseldorf, 2013-03-06, 25 S 99/12 U. 292a C 197/12Amtsgericht Düsseldorf
25 S 99/12 U. 292a C 197/12Amtsgericht DüsseldorfKantonsgericht06.03.2013
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 25 S 99/12 U. 292a C 197/12Amtsgericht Düsseldorf — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-03-06
Aktenzeichen: 25 S 99/12 U. 292a C 197/12Amtsgericht Düsseldorf
ECLI: ECLI:DE:LGD:2013:0306.25S99.12U292A.C19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 25. Zivilkammer
Tenor
Auf die Berufung der Kläger wird das am 18. Juni 2012 verkündete Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf - 292a C 197/12 - teilweise abgeändert.
Der Beschluss zu TOP II.III der Eigentümerversammlung vom 5. Dezember 2011 (Gesamt- und Einzelwirtschaftsplan 2011/2012) wird hinsichtlich der Einzelwirtschaftspläne in Bezug auf die Position „Verwaltervergütung TH“ für ungültig erklärt.
Der Beschluss zu TOP III.IX Satz 1 der Eigentümerversammlung vom 5. Dezember 2011 (Die Verwaltung wird beauftragt, der F. GmbH aufzugeben, die gesamten Heizkosten der Eigentümergemeinschaft in Rechnung zu stellen) wird für ungültig erklärt.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Die Kosten beider Instanzen werden zu 69% den Klägern und zu 31% den Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Streitgegenstand des Berufungsverfahrens: 12.308,32 €.
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