25 T 14/13 B. 513 IN 11/04 Amtsgericht Düsseldorf•Landgericht Düsseldorf, 2013-03-01, 25 T 14/13 B. 513 IN 11/04 Amtsgericht Düsseldorf
Landgericht Düsseldorf, 2013-03-01, 25 T 14/13 B. 513 IN 11/04 Amtsgericht Düsseldorf
25 T 14/13 B. 513 IN 11/04 Amtsgericht DüsseldorfKantonsgericht01.03.2013
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 25 T 14/13 B. 513 IN 11/04 Amtsgericht Düsseldorf — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-03-01
Aktenzeichen: 25 T 14/13 B. 513 IN 11/04 Amtsgericht Düsseldorf
ECLI: ECLI:DE:LGD:2013:0301.25T14.13B513IN11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 25. Zivilkammer
Tenor
Die Beschwerde wird auf Kosten des Schuldners zurückgewiesen.
Der Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf vom 7. 1. 2013 (Teilabhilfeentscheidung) wird aufgehoben, soweit der sofortigen Beschwerde dahingehend abgeholfen worden ist, dass die Aufteilung des Steuererstattungsanspruchs für das Jahr 2012 in Gemäßheit des Beschlusses des BGH, Beschluss vom 16. 7. 2009 – IX ZB 239/04 – zu erfolgen hat. Es verbleibt bei der angefochtenen Entscheidung.
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