14c O 238/12•Landgericht Düsseldorf, 2013-02-19, 14c O 238/12
Landgericht Düsseldorf, 2013-02-19, 14c O 238/12
14c O 238/12Kantonsgericht19.02.2013
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 14c O 238/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-02-19
Aktenzeichen: 14c O 238/12
ECLI: ECLI:DE:LGD:2013:0219.14C.O238.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14c. Zivilkammer
Tenor
Die einstweilige Verfügung vom 18.10.2012 wird bestätigt.
Die weiteren Kosten des Rechtsstreits trägt die Verfügungsbeklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages.
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