Landgericht Düsseldorf, 2013-02-19, 14c O 238/12

14c O 238/12Kantonsgericht19.02.2013

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 14c O 238/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-02-19

Aktenzeichen: 14c O 238/12

ECLI: ECLI:DE:LGD:2013:0219.14C.O238.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 14c. Zivilkammer

Tenor

Die einstweilige Verfügung vom 18.10.2012 wird bestätigt.

Die weiteren Kosten des Rechtsstreits trägt die Verfügungsbeklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages.

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