Landgericht Düsseldorf, 2013-01-23, 18b O 102/11

18b O 102/11Kantonsgericht23.01.2013

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 18b O 102/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-01-23

Aktenzeichen: 18b O 102/11

ECLI: ECLI:DE:LGD:2013:0123.18B.O102.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18b Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen

Die Kosten des Verfahrens tragen die Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Klägern wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

Streitwert: 11.676,40 €

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