Landgericht Düsseldorf, 2012-12-19, 17 Ks 18/12

17 Ks 18/12Kantonsgericht19.12.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 17 Ks 18/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-12-19

Aktenzeichen: 17 Ks 18/12

ECLI: ECLI:DE:LGD:2012:1219.17KS18.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 17. Große Strafkammer – Schwurgericht -

Tenor

Der Angeklagte ist des versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung schuldig.

Er wird zu einer

Freiheitsstrafe von acht Jahren

verurteilt.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der Kosten des Revisionsverfahrens sowie der durch die Hauptverhandlung vor der erkennenden 17. Großen Strafkammer entstandenen Kosten. Diese Kosten werden der Nebenklägerin auferlegt, die insoweit dem Angeklagten auch seine notwendigen Auslagen zu erstatten hat.

Angewendete Vorschriften: §§ 212 Abs. 1, 223 Abs. 1, 224 Abs. 1 Nrn. 2 und 5, 22, 23 Abs. 1, 52 StGB.

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