17 Ks 18/12•Landgericht Düsseldorf, 2012-12-19, 17 Ks 18/12
Landgericht Düsseldorf, 2012-12-19, 17 Ks 18/12
17 Ks 18/12Kantonsgericht19.12.2012
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 17 Ks 18/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-12-19
Aktenzeichen: 17 Ks 18/12
ECLI: ECLI:DE:LGD:2012:1219.17KS18.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 17. Große Strafkammer – Schwurgericht -
Tenor
Der Angeklagte ist des versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung schuldig.
Er wird zu einer
Freiheitsstrafe von acht Jahren
verurteilt.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der Kosten des Revisionsverfahrens sowie der durch die Hauptverhandlung vor der erkennenden 17. Großen Strafkammer entstandenen Kosten. Diese Kosten werden der Nebenklägerin auferlegt, die insoweit dem Angeklagten auch seine notwendigen Auslagen zu erstatten hat.
Angewendete Vorschriften: §§ 212 Abs. 1, 223 Abs. 1, 224 Abs. 1 Nrn. 2 und 5, 22, 23 Abs. 1, 52 StGB.
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