Landgericht Düsseldorf, 2012-12-19, 12 O 512/12

12 O 512/12Kantonsgericht19.12.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 12 O 512/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-12-19

Aktenzeichen: 12 O 512/12

ECLI: ECLI:DE:LGD:2012:1219.12O512.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Zvilkammer

Tenor

Die einstweilige Verfügung vom 01.10.2012 wird unter Zurückweisung des auf ihren Erlass gerichteten Antrags aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens werden den Antragstellern auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Antragsteller dürfen die Vollstreckung der Antragsgegner durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % der jeweils beizutreibenden Forderung abwenden, falls nicht die Antragsgegner vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leisten.

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