Landgericht Düsseldorf, 2012-11-29, 007 Ks-10 Js 72/12-25/12 U.

007 Ks-10 Js 72/12-25/12 U.Kantonsgericht29.11.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 007 Ks-10 Js 72/12-25/12 U. — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-11-29

Aktenzeichen: 007 Ks-10 Js 72/12-25/12 U.

ECLI: ECLI:DE:LGD:2012:1129.007KS10JS72.12.25.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. große Strafkammer - Jugendkammer -

Tenor

Der Angeklagte ist des versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung schuldig.

Gegen ihn wird auf eine Jugendstrafe von drei Jahren erkannt.

Von der Auferlegung von Kosten wird abgesehen, jedoch trägt der Angeklagte die ihm entstandenen notwendigen Auslagen.

§§ 212, 223, 224 Abs. 1 Nrn. 2, 4 und 5, 22, 25 Abs. 2, 52 StGB.

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