23 S 34/12 U. 8 C 357/11Amtsgericht Ratingen•Landgericht Düsseldorf, 2012-11-28, 23 S 34/12 U. 8 C 357/11Amtsgericht Ratingen
Landgericht Düsseldorf, 2012-11-28, 23 S 34/12 U. 8 C 357/11Amtsgericht Ratingen
23 S 34/12 U. 8 C 357/11Amtsgericht RatingenKantonsgericht28.11.2012
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 23 S 34/12 U. 8 C 357/11Amtsgericht Ratingen — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-11-28
Aktenzeichen: 23 S 34/12 U. 8 C 357/11Amtsgericht Ratingen
ECLI: ECLI:DE:LGD:2012:1128.23S34.12U8C357.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 23. Zivilkammer
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird unter Zurückweisung ihres weitergehenden Rechtsmittels das am 28.12.2011 verkündete Urteil des Amtsgerichts Ratingen – 8 C 357/11 – teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an Herrn xxx 831,34 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 07.11.2012 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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