9 O 468/11•Landgericht Düsseldorf, 2012-11-20, 9 O 468/11
Landgericht Düsseldorf, 2012-11-20, 9 O 468/11
9 O 468/11Kantonsgericht20.11.2012
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 9 O 468/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-11-20
Aktenzeichen: 9 O 468/11
ECLI: ECLI:DE:LGD:2012:1120.9O468.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung von 110% des aus dem Urteil beizutreibenden Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils aus dem Urteil beizutreibenden Betrags leistet.
Tatbestand:
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