4b O 141/12•Landgericht Düsseldorf, 2012-11-20, 4b O 141/12
Landgericht Düsseldorf, 2012-11-20, 4b O 141/12
4b O 141/12Kantonsgericht20.11.2012
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 4b O 141/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-11-20
Aktenzeichen: 4b O 141/12
ECLI: ECLI:DE:LGD:2012:1120.4B.O141.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4b. Zivilkammer
Tenor
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I Der Antrag der Verfügungsklägerin vom 28.09.2012 auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.
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II Die Kosten des Rechtsstreits werden der Verfügungsklägerin auferlegt.
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III Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Verfügungsklägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Verfügungsbeklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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IV Der Streitwert wird auf 750.000,00 € festgesetzt.
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