4b O 100/11 U.•Landgericht Düsseldorf, 2012-11-20, 4b O 100/11 U.
Landgericht Düsseldorf, 2012-11-20, 4b O 100/11 U.
4b O 100/11 U.Kantonsgericht20.11.2012
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 4b O 100/11 U. — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-11-20
Aktenzeichen: 4b O 100/11 U.
ECLI: ECLI:DE:LGD:2012:1120.4B.O100.11U.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4b Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.II. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.III. Dieses Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Die Sicherheit kann auch durch eine unwiderrufliche, unbedingte, unbefristete und selbstschuldnerische Bürgschaft einer in der Europäischen Union als Zoll- oder Steuerbürgin anerkannten Bank oder Sparkasse erbracht werden.
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