Landgericht Düsseldorf, 2012-10-31, 12 O 405/11

12 O 405/11Kantonsgericht31.10.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 12 O 405/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-10-31

Aktenzeichen: 12 O 405/11

ECLI: ECLI:DE:LGD:2012:1031.12O405.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Zivilkammer

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt,

  1. an die Klägerin zu 1) 1.200,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 03.09.2011 zu zahlen;

  2. an die Klägerin zu 2) 1.500,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 03.09.2011 zu zahlen;

  3. an die Klägerin zu 3) 1.200,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 03.09.2011 zu zahlen;

  4. an die Klägerin zu 4) 1.200,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 03.09.2011 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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