23 S 386/11 57 C 8394/11Amtsgericht Düsseldorf•Landgericht Düsseldorf, 2012-10-24, 23 S 386/11 57 C 8394/11Amtsgericht Düsseldorf
Landgericht Düsseldorf, 2012-10-24, 23 S 386/11 57 C 8394/11Amtsgericht Düsseldorf
23 S 386/11 57 C 8394/11Amtsgericht DüsseldorfKantonsgericht24.10.2012
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 23 S 386/11 57 C 8394/11Amtsgericht Düsseldorf — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-10-24
Aktenzeichen: 23 S 386/11 57 C 8394/11Amtsgericht Düsseldorf
ECLI: ECLI:DE:LGD:2012:1024.23S386.11.57C8394.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 23. Zivilkammer
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 30.11.2011 verkündete Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf – 57 C 8394/11 – teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 947,50 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 12.10.2010 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich des Berufungsverfahrens trägt der Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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