4b O 135/12•Landgericht Düsseldorf, 2012-10-19, 4b O 135/12
Landgericht Düsseldorf, 2012-10-19, 4b O 135/12
4b O 135/12Kantonsgericht19.10.2012
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 4b O 135/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-10-19
Aktenzeichen: 4b O 135/12
ECLI: ECLI:DE:LGD:2012:1019.4B.O135.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4b. Zivilkammer
Tenor
I. Die einstweilige Verfügung vom 19. September 2012 bleibt aufrechterhalten.
II. Die Verfügungsbeklagten tragen die weiteren Kosten des Ver-fahrens.
III. Die Anordnung der Sicherheitsleistung bleibt aufrechterhalten.
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