4b O 119/07 U.•Landgericht Düsseldorf, 2012-10-16, 4b O 119/07 U.
Landgericht Düsseldorf, 2012-10-16, 4b O 119/07 U.
4b O 119/07 U.Kantonsgericht16.10.2012
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 4b O 119/07 U. — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-10-16
Aktenzeichen: 4b O 119/07 U.
ECLI: ECLI:DE:LGD:2012:1016.4B.O119.07U.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4b Zivilkammer
Tenor
. Die Klage wird abgewiesen.II. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.III. Dieses Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Die Sicherheit kann auch durch eine unwiderrufliche, unbedingte, unbefristete und selbstschuldnerische Bürgschaft einer in der Europäischen Union als Zoll- oder Steuerbürgin anerkannten Bank oder Sparkasse erbracht werden. IV. Der Streitwert wird auf 250.000,00 Euro festgesetzt.
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