4a O 56/10 U.•Landgericht Düsseldorf, 2012-04-12, 4a O 56/10 U.
Landgericht Düsseldorf, 2012-04-12, 4a O 56/10 U.
4a O 56/10 U.Kantonsgericht12.04.2012
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 4a O 56/10 U. — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-04-12
Aktenzeichen: 4a O 56/10 U.
ECLI: ECLI:DE:LGD:2012:0412.4A.O56.10U.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4a Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Sicherheitsleistung kann auch durch eine unwiderrufliche, unbedingte, unbefristete und selbstschuldnerische Bürgschaft einer in der Europäischen Union als Zoll- oder Steuerbürgin anerkannten Bank oder Sparkasse erbracht werden.
[i]
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.