34 O 16/01•Landgericht Düsseldorf, 2012-03-14, 34 O 16/01
Landgericht Düsseldorf, 2012-03-14, 34 O 16/01
34 O 16/01Kantonsgericht14.03.2012
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 34 O 16/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-03-14
Aktenzeichen: 34 O 16/01
ECLI: ECLI:DE:LGD:2012:0314.34O16.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Kammer für Handelssachen
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist für die Beklagte vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstre-ckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 2.200,0O DM abwenden, sofern nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Beiden Parteien bleibt vorbehalten, die jeweilige Sicherheitsleistung durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Bank oder Sparkasse zu erbringen.
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