Landgericht Düsseldorf, 2012-03-14, 34 O 16/01

34 O 16/01Kantonsgericht14.03.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 34 O 16/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-03-14

Aktenzeichen: 34 O 16/01

ECLI: ECLI:DE:LGD:2012:0314.34O16.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Kammer für Handelssachen

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist für die Beklagte vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstre-ckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 2.200,0O DM abwenden, sofern nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Beiden Parteien bleibt vorbehalten, die jeweilige Sicherheitsleistung durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Bank oder Sparkasse zu erbringen.

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