Landgericht Düsseldorf, 2012-03-13, 4a O 223/10

4a O 223/10Kantonsgericht13.03.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 4a O 223/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-03-13

Aktenzeichen: 4a O 223/10

ECLI: ECLI:DE:LGD:2012:0313.4A.O223.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4a Patentkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Sicherheitsleistung kann auch durch eine unwiderrufliche, unbedingte, unbefristete und selbstschuldnerische Bürgschaft einer in der Europäischen Union als Zoll- oder Steuerbürgin anerkannten Bank oder Sparkasse erbracht werden.

Tatbestand

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