Landgericht Düsseldorf, 2012-03-09, 22 S 101/11

22 S 101/11Kantonsgericht09.03.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 22 S 101/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-03-09

Aktenzeichen: 22 S 101/11

ECLI: ECLI:DE:LGD:2012:0309.22S101.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 22. Zivilkammer

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 14.04.2011 verkündete Urteil des Amtsgerichts Langenfeld – 34 C 289/10 – wird zurück gewiesen.

Der Kläger hat die Kosten Berufungsverfahrens zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung der Beklagten durch Leistung einer Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils beizutreibenden Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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