Landgericht Düsseldorf, 2011-12-20, 4b O 220/10 U.

4b O 220/10 U.Kantonsgericht20.12.2011

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 4b O 220/10 U. — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-12-20

Aktenzeichen: 4b O 220/10 U.

ECLI: ECLI:DE:LGD:2011:1220.4B.O220.10U.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4b. Zivilkammer

Tenor

  • I Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 369.832,84 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozent

aus einem Betrag in Höhe von 1.075,21 € seit dem 01.01.2003, aus einem Betrag in Höhe von 11.217,73 € seit dem 01.01.2004, aus einem Betrag in Höhe von 20.740,16 € seit dem 01.01.2005, aus einem Betrag in Höhe von 57.641,29 € seit dem 01.01.2006, aus einem Betrag in Höhe von 80.816,69 € seit dem 01.01.2007, aus einem Betrag in Höhe von 88.119,99 € seit dem 01.01.2008 und aus einem Betrag in Höhe von 110.221,77 € seit dem 01.01.2009 zu zahlen.

  • II Die Beklagte wird verurteilt, einen Betrag in Höhe von 7.162,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 29.10.2010 an die Klägerin zu zahlen.

  • III Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

  • IV Die Kosten des Rechtsstreits werden beiden Parteien je zur Hälfte auferlegt.

  • V Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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