34 O 130/08•Landgericht Düsseldorf, 2011-11-28, 34 O 130/08
Landgericht Düsseldorf, 2011-11-28, 34 O 130/08
34 O 130/08Kantonsgericht28.11.2011
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 34 O 130/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-11-28
Aktenzeichen: 34 O 130/08
ECLI: ECLI:DE:LGD:2011:1128.34O130.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 34. Zivilkammer
Tenor
Die Antragsgegner werden verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung zu zahlenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, im Wiederholungsfall Ordnungshaft bis zu zwei Jahren, zu unterlassen,
im geschäftlichen Verkehr das nachstehend wiedergegebene Möbelstück
mit den folgenden Merkmalen
-
elliptische Form des Korpus, wobei sich die Breite des Korpus von unten nach oben vergrößert; und
-
der obere Rand des Korpus an der Vorderseite durchbrochen und nach vorn abgesenkt ist;
unabhängig von der farblichen Gestaltung, anzubieten, herzustellen, zu bewerben, zu verkaufen, einzuführen, auszuführen und/oder anderweitig in den Verkehr zu bringen, und/oder diese Handlungen durch Dritte vornehmen zu lassen.
Die Kosten des Verfahrens werden den Antragsgegnern auferlegt.
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