Landgericht Düsseldorf, 2011-11-09, 41 O 70/10

41 O 70/10Kantonsgericht09.11.2011

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 41 O 70/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-11-09

Aktenzeichen: 41 O 70/10

ECLI: ECLI:DE:LGD:2011:1109.41O70.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 41. Kammer für Handelssachen

Tenor

I.

Es wird auf Antrag der Beklagten angeordnet, dass der Kläger wegen der Prozesskosten zugunsten der Beklagten eine Sicherheit in Höhe von 13.000 € zu leisten hat.

II.

Dem Kläger wird für die Sicherheitsleistung eine Frist bis zum 21.12.2011 gesetzt.

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