41 O 70/10•Landgericht Düsseldorf, 2011-11-09, 41 O 70/10
Landgericht Düsseldorf, 2011-11-09, 41 O 70/10
41 O 70/10Kantonsgericht09.11.2011
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 41 O 70/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-11-09
Aktenzeichen: 41 O 70/10
ECLI: ECLI:DE:LGD:2011:1109.41O70.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 41. Kammer für Handelssachen
Tenor
I.
Es wird auf Antrag der Beklagten angeordnet, dass der Kläger wegen der Prozesskosten zugunsten der Beklagten eine Sicherheit in Höhe von 13.000 € zu leisten hat.
II.
Dem Kläger wird für die Sicherheitsleistung eine Frist bis zum 21.12.2011 gesetzt.
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