Landgericht Düsseldorf, 2011-10-21, 8 O 284/10

8 O 284/10Kantonsgericht21.10.2011

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 8 O 284/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-10-21

Aktenzeichen: 8 O 284/10

ECLI: ECLI:DE:LGD:2011:1021.8O284.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen .

Die Kosten des Rechtsstreits fallen der Klägerin zur Last .

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar .

Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von

120 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, falls nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet .

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