31 O 90/08 U.•Landgericht Düsseldorf, 2011-09-15, 31 O 90/08 U.
Landgericht Düsseldorf, 2011-09-15, 31 O 90/08 U.
31 O 90/08 U.Kantonsgericht15.09.2011
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 31 O 90/08 U. — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-09-15
Aktenzeichen: 31 O 90/08 U.
ECLI: ECLI:DE:LGD:2011:0915.31O90.08U.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kammer für Handelssachen
Tenor
Das Versäumnisurteil der Kammer vom 15.04.2010 wird aufgehoben.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 54.266,71 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 22.01.2009 zu zahlen.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Parteien haben die Kosten des Rechtsstreits je zur Hälfte zu tragen.
3.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für Klägerin und Beklagte jedoch nur gegen Sicherheitsleistung jeweils in Höhe von 120 % der beizutreibenden Beträge.
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