4b O 39/06•Landgericht Düsseldorf, 2011-09-13, 4b O 39/06
Landgericht Düsseldorf, 2011-09-13, 4b O 39/06
4b O 39/06Kantonsgericht13.09.2011
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 4b O 39/06 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-09-13
Aktenzeichen: 4b O 39/06
ECLI: ECLI:DE:LGD:2011:0913.4B.O39.06.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4b. Zivilkammer
Tenor
Der Beklagten wird für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die im Vergleich vom 30.08.2006 in Ziffer I. und/oder Ziffer II. übernommene Unterlassungsverpflichtung ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 € und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, jeweils zu vollziehen am Geschäftsführer der Beklagten, angedroht.
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