4b O 38/11 U.•Landgericht Düsseldorf, 2011-08-25, 4b O 38/11 U.
Landgericht Düsseldorf, 2011-08-25, 4b O 38/11 U.
4b O 38/11 U.Kantonsgericht25.08.2011
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 4b O 38/11 U. — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-08-25
Aktenzeichen: 4b O 38/11 U.
ECLI: ECLI:DE:LGD:2011:0825.4B.O38.11U.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4b. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 20.859,80 EUR zzgl. Zinsen aus 20.000 EUR in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz für die Zeit vom 2.3.2011 bis zum 9.6.2011 sowie aus 20.859,80 EUR für die Zeit ab dem 10.6.2011 zu zahlen.
II. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
III. Das Urteil ist für die Klägerin vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
IV. Der Streitwert beträgt 20.000 EUR.
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