Landgericht Düsseldorf, 2011-08-25, 4a O 142/10 U.

4a O 142/10 U.Kantonsgericht25.08.2011

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 4a O 142/10 U. — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-08-25

Aktenzeichen: 4a O 142/10 U.

ECLI: ECLI:DE:LGD:2011:0825.4A.O142.10U.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4a. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

II. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

III. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.

Die Sicherheitsleistung kann auch durch eine unwiderrufliche, unbedingte, unbefristete und selbstschuldnerische Bürgschaft einer in der Europäischen Union als Zoll- oder Steuerbürgin anerkannten Bank oder Sparkasse erbracht werden.

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