Landgericht Düsseldorf, 2011-08-24, 12 O 177/10

12 O 177/10Kantonsgericht24.08.2011

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 12 O 177/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-08-24

Aktenzeichen: 12 O 177/10

ECLI: ECLI:DE:LGD:2011:0824.12O177.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Zivilkammer

Tenor

I. Die Beklagten werden gesamtschuldnerisch verurteilt,

  1. an die Klägerin zu 2) 1.200,00 €, an die Klägerin zu 3) 600,00 € und an die Klägerin zu 4) 1.200,00 €;

  2. an die Klägerinnen zur gesamten Hand einen Betrag in Höhe von 2.380,80 €,

jeweils nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Ba¬siszinssatz seit dem 10.05.2010 zu zahlen.

II. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

III. Die Beklagten tragen die Kosten des Rechtsstreits gesamtschuldne¬risch.

IV. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des je¬weils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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